Von Gründern für Gründer!

FÖRDERUNG DER BAFA (BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE)
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Es handelt sich dabei um eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:

  • Jungunternehmer sind (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmer sind (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)

Ihr Unternehmen muss der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Wir beraten Sie gern darüber, ob Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt.

Maßnahmen, die gefördert werden:
Allgemeine Beratung:

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratung:
Zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen

Wie hoch ist der Beratungszuschuss:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
(nicht länger als 2 Jahre am Markt)
4.000 Euro 80%
60%
50%
3.200 Euro
2.400 Euro
2.000 Euro
Bestandsunternehmen
(ab 3. Jahr nach Gru?ndung)
3.000 Euro 80%
60%
50%
2.400 Euro
1.800 Euro
1.500 Euro

Fördersätze: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich weiter. Unverbindliche Beratung: 06221 89 46 99 43 oder Info@bfk.ag

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Das sagen die Gründer!

„Dank der bfk erhielten wir staatliche Förderungen von denen wir bislang nicht wussten!“

Sven Bauer
Existenzgründer (flyerverteiler.net)

Flyerverteiler.net Topberater 2016
Fakten!
Fast 50% aller Neugründungen scheitern! Mit bfk nicht!
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