Steuerfachangestellte in Heidelberg

Die bfk AG Rhein-Neckar mit Sitz in Heidelberg hat sich seit über 15 Jahren als Beratungsfirma im Rhein-Neckar-Raum etabliert, und widmet sich speziell der umfassenden und langfristigen Betreuung von kleineren und mittleren Unternehmen. In unserem Buchhaltungsservice bieten wir unseren Kunden Lohn- und Finanzbuchhaltung* und kooperieren eng mit Steuerberatern.

Zur Unterstützung in unserem Buchhaltungsservice suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder auch Teilzeit eine selbständig arbeitende Steuerfachkraft, die in enger Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern eine optimale Kundenbetreuung gewährleistet.

Ihre Aufgaben:

  • Betreuung unserer Mandanten
  • Vorbereitung von Steuerklärungen für Privatpersonen sowie Unternehmen zusammen mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk
  • Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen unterschiedlicher Rechtsformen
  • Vorbereitende Arbeiten zur Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht

Ihre Vorteile:

  • Flexible Arbeitszeiten
  • eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe in einem kompetenten und kreativen Team
  • Ständige und zielgerichtete Weiterbildung
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • leistungsgerechte Vergütung

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w), gerne auch mit Weiterbildung zum Steuerfachwirt (m/w) , Bilanzbuchhalter (m/w) , Diplom-Betriebswirt (m/w)
  • Berufserfahrung in den oben genannten Aufgabenbereichen
  • Souveränes Auftreten, schnelle Auffassungsgabe, ausgeprägte Kundenorientierung, sorgfältiger Arbeitsstil, Spaß am Umgang mit Menschen gepaart mit hervorragender Kommunikationsfähigkeit

Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins sowie Ihrer Gehaltsvorstellung, bevorzugt per E-Mail.

bfk AG Rhein-Neckar
z. H. Herr Gero Reidenbach | Rohrbacher Str.132 | 69126 Heidelberg | g.reidenbach@bfk.ag | www.bfk.ag

* Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, gem. § 6 Abs. 3 und 4 StBerG, erledigen wir das Verbuchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und die Erstellung der Lohnsteueranmeldung