So erhalten Sie staatlichen Existenzgründerzuschuss! Jeder Existenzgründer startet mit anderen Vorraussetzungen und Motiven. Genauso unterschiedlich wie die Ziele und Wünsche sind auch die Fördermöglichkeiten. Die wohl häufigste staatliche Förderung ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Dieser dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Zahlung von Sozialabgaben. Wichtig: Sie müssen mindestens einen Tag vor Gründung arbeitslos gemeldet sein.
Bewilligung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur!
Businessplan ohne Vorkenntnisse selbst erstellen: Leider werden selbst erstellte Businesspläne überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Daher helfen wir Gründern bei der Erstellung und somit bei der erfolgreichen Bewilligung Ihres Antrages. Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei und unverbindlich noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Gründung.
Staatlicher Existenzgründerzuschuss: 6 Monate verlängerbar auf weitere 9 Monate = In Höhe Ihres ALG 1 Maximal 15 Monate Gründerzuschuss auf Sozialabgaben = 300,-
Um die maximale Förderungsdauer zu erreichen sollten Sie Ihre Gründung bzw. die positive Entwicklung erfolgreich nachweisen können. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich weiter. Unverbindliche Beratung: 06221 89 46 99 43 oder Info@bfk.ag
„Dank der bfk erhielten wir staatliche Förderungen von denen wir bislang nicht wussten!“
Sven Bauer Existenzgründer (flyerverteiler.net)
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